Flächenerhalt und Bauentwicklung

Grünflächen, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete müssen erhalten bleiben.

Auch bei der aktuell außerordentlichen Nachfrage nach Wohnraum sollte nicht alles gebaut werden, was „irgendwie noch reinpasst“. Wir wollen, dass soziale und ökologische Maßstäbe die Stadt­entwick­lung der Zukunft in einer nachhaltigen Architektur bestimmen.

Die bebaubare Fläche in Brühl ist endlich. Unter Berücksichtigung der klimatischen Verän­de­run­gen und Ansprüche der Natur (u. a. Stadtklima, Kaltluft, Artenvielfalt, Lebensqualität) kann eine unge­brems­te Zersiedelung nicht Ziel einer verantwortungsvollen Stadtplanung sein.

Der neue Flächennutzungsplan für Brühl muss sich an der Erklärung des Rates zur Bekämp­fung des Klimanotstandes ausrichten. Hauptziel bei der Neuaufstellung ist deshalb die Aus­wei­sung und Errichtung eines Freiraumverbunds. Diese gesamtstädtische Grünflächenplanung hat das Ziel, den Status quo des Verhältnisses von Siedlungsfläche zu Freiraum zu erhalten, einen Biotopverbund zu schaffen, das Stadtklima zu verbessern sowie der Erholungsfunktion zu dienen. Die Grünflächenplanung muss jeglicher Bebauungsplanung vorgeschaltet sein. Außer­dem muss jedwede Bebauung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima und Infra­struk­tur kritisch geprüft werden.

Schützenswerte Flächen sind u. a. die Felder unterhalb der Bundesakademie (Willy-Brandt-Straße) und die Freifläche zwischen dem Lenterbach und dem Gallbergweiher.

Grundsätzlich gilt für die Entwicklung von Bauflächen:

  • Die Möglichkeiten der Binnenverdichtung und die Überplanung von bereits versiegelten Flä­chen müssen analysiert werden.
  • Der Erhalt bestehenden Wohnraumes ist einer Neuausweisung von Baugebieten vorzu­ziehen.
  • Wir sind für die Einführung einer Limitierung des Versiegelungsgrades. Langfristig muss ein Gleich­­gewicht zwischen Versiegelung und Entsiegelung geschaffen werden.

Die Bevölkerung in Brühl ist in den letzten 15 Jahren nur geringfügig angestiegen – die Wohn­fläche pro Kopf hingegen schon. Städtebauliche Maßnahmen müssen das Ziel verfolgen, lebens­abschnitts­adäqua­ten Wohnraum für alle Einwohnerınnen Brühls zu bieten.

  • Durch die Einrichtung einer Informationsbörse sollen Eigentümer und Mieter beim Woh­nungs­tausch – z. B. Alt tauscht mit Jung, Familie mit Kindern mit Alleinstehenden – unter­stützt werden.
  • Der Wohnraumversorgung entgegenstehende Nutzungen, wie spekulative Leerstände oder illegale Vermietungen als Ferienwohnungen, müssen erfasst und unterbunden werden.

Im Kontext der Urbanisierung wenden wir uns gegen die Entwicklung zu einer Mega-City Köln-Bonn und möchten Brühl mit seinem liebenswerten Charakter bewahren. Das Phantasialand gehört in seiner heutigen Ausdehnung gerne zu Brühl, muss sich aber – wie alle ande­ren Unter­­nehmen auch – in seinen Forderungen den beschränkten räumlichen Ge­geben­heiten an­passen. Der Wunsch nach Umwandlung von Naturschutzgebieten und Schre­ber­gärten wirkt wie aus der Zeit gefallen.

Kommunales Flächenmanagement

Die Gebausie als städtischer Betrieb soll Vorreiter im ökologisch-sozialen Wohnungsbau werden und muss demgemäß finanziell ausgestattet sein. Die jährliche Gewinnabführung an die Stadt sollte diesem Zweck dienen.

Bisher beschränkt sich Brühl auf das konventionelle planungsrechtliche Instrumentarium; die Steue­rungsfähigkeit einer Kommune ist jedoch größer, wenn sie auch die Rolle als Grund­eigen­tümerin einnimmt.

  • Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen.
  • Eine gemeinwohlorientierte Stadt- und Gemeindeentwicklung muss daher über den Boden bestim­men können und diesen zu fairen preislichen Konditionen den Bürgerınnen zu­füh­ren.
  • In diesem Zusammenhang können auch bisher ungenutzte Gewerbeflächen für die Zukunft besser akti­viert werden.
  • Zudem ist auf diesem Weg eine Förderung von Genossenschaften für gemeinschaftliche Wohn­­projekte möglich, indem sie mit adäquaten Flächen – auch in Erbpachtform – unter­stützt werden.
  • Mit städtebaulichen Wettbewerben können architektonisch hochwertige und bedarfs­ge­rech­te Lö­sun­gen für verschiedenste Zielgruppen geschaffen werden.

Um eine nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen, fordern wir eine Balance zwischen Bau­leit­planung und Grünordnungsplanung. Die natürlichen und naturnahen Flächen in unse­ren Quartieren und Ortsteilen müssen erhalten, vernetzt und gegen Überplanung gesichert werden, damit sie ihr ökologisches Potenzial entfalten können. Es bedarf eines Analyse­instrumen­tariums, welches es der Stadt ermöglicht, den Stand ihres Wandels – auch durch Finan­zierung von Real­laboren – zur Nachhaltigkeit zu erfassen, zu messen und darüber zu infor­mieren.

Ökologische Bauweise

Die Stadt Brühl muss mit gutem Beispiel vorangehen und bei Neubaugebieten den maximal mög­li­chen Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau ausweisen. Für die Gebäude werden öko­­logi­sche Standards in den Bereichen Wärmedämmung, Dach‑/Fassadenbegrünung, Ober­flächen­abwas­ser und Photo­voltaik festgelegt und für alle verbindlich angewandt.

Das Cradle-to-cradle-Prinzip soll im Bauwesen zunehmend Beachtung finden: Verbrauchs­produk­te werden demnach vollständig biologisch abgebaut und dem natürlichen Nährstoff­­kreis­­lauf zugeführt, aus dem sie wiederum in die Produktion einfließen können. Gebrauchs­produkte werden nach der Nutzung in sortenreine Ausgangsstoffe zerlegt und können so eben­falls ohne ein Downcycling – also eine Verschlechterung der Qualität – restlos wieder­verwen­det werden.

Aufgrund der Initiative der GRÜNEN, den Klimanotstand festzustellen, beschloss der Stadtrat im Oktober 2019 einstimmig eine Erklärung zur Bekämpfung des Klimawandels. Nun müssen Taten folgen: 

  • Der Bürgermeister muss in jeder Beschlussvorlage darstellen, ob und wenn ja, welche Auswirkungen die jeweilige Entscheidung auf den Klimaschutz hat.
  • Er muss die Öffentlichkeit und den Rat jährlich über die Fortschritte bei der Reduktion der CO₂-Emissionen unterrichten.
  • Bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans muss eine Klimafolgenabschätzung erfolgen.

Dies muss der Beitrag von Rat und Verwaltung sein, die Erderwärmung bis 2050 auf maximal 1,5 °C zu begrenzen.

 

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