BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Brühler Grünen

Realistischere Parkausweis-Gebühren für Brühl

Der Stadtrat hat am 25. April 2022 beschlossen, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis auf 141,10 € pro Jahr zu erhöhen.

30.04.22 –

Der Stadtrat hat am 25. April 2022 beschlossen, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis auf 141,10 € pro Jahr zu erhöhen.

Bisher musste für einen Bewohnerparkausweis lediglich eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € pro Jahr bezahlt werden, die kaum den Verwaltungsaufwand deckte und den öffentlichen Raum für Autos letztlich umsonst zur Verfügung stellte. Nachdem als eines der letzten Bundesländer nun endlich auch NRW den Kommunen ermöglicht hat, die Gebühren für das Bewohnerparken selbst festzulegen, hat die Stadtverwaltung jetzt die tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Parkplätze berechnet und ist auf eine Umlage von 141,10 € pro Jahr gekommen, die ab Januar 2023 für einen Bewohnerparkausweis zu entrichten sein wird.

Dabei ist die Gebühr in mehrfacher Hinsicht sehr niedrig gegriffen:

  • Auf die 7.405 €, die die Herstellung eines Parkplatzes kostet, wurde ein pauschaler Rabatt von 40 % gewährt, da die Stadt ja in der Regel mehrere Parkplätze auf einmal im Rahmen von Straßenbauarbeiten herstelle und daher vermutlich nur rund 4.145 € pro Parkplatz ausgeben müsse. Hier hätte man auch die Summe ansetzen können, die der Bewohnerparkausweis seiner Inhaber*in erspart, indem für das Auto kein Stellplatz auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden muss. Das würde gemäß der ebenfalls am 25. April verabschiedeten neuen Stellplatzsatzung in der Innenstadt 15.250 € kosten (die, wenn die Herstellung der benötigten Parkplätze beim Bau nicht möglich ist, an die Stadt bezahlt werden müssen). Beim Kauf eines Bewohnerparkausweises bekommt man den Bau des Parkplatzes also um 73 % billiger, als wenn man für das Auto Platz auf dem eigenen Grundstück schaffen müsste.
  • Diese Herstellungskosten wurden auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren umgelegt, so dass die obigen 4.145 € auf 82,90 € pro Jahr heruntergebrochen wurden. Das bedeutet, dass sich die Herstellung der Bewohnerparkplätze durch die Stadt Ende 2072 amortisiert haben wird. (Ob es dann überhaupt noch private Autos in unseren Innenstädten geben wird?) In der Handreichung des Zukunftsnetzwerks Mobilität NRW waren jedoch 25 Jahre als »üblich« bezeichnet worden. Durch diese Abweichung von den Empfehlungen ergibt sich für die Brühler Bewohnerparkausweise ein weiterer Preisnachlass von 50 %. Zusammen mit den obigen 73 % ist das bereits ein Gesamt-Rabatt von 86,5 %, d. h. man zahlt letztlich nicht einmal ein Siebtel der möglichen Kosten.
  • Es wurden keinerlei Opportunitätskosten angesetzt. Diese Kosten entstehen der Stadt aber dadurch, dass die fürs Bewohnerparken genutzte Fläche nicht anderweitig genutzt werden kann, etwa als kostenpflichtiger Parkplatz mit Parkscheinautomat, als Bereich für Außengastronomie (wofür die Stadt Gebühren erhalten würde), als Spielfläche, Wohnraum o. Ä. (welche auf anderen, teuren Flächen geschaffen werden müssen). Diese Kosten des Bewohnerparkens sind also geschenkt.
  • Die Größe des Autos wurde nicht berücksichtigt. Es wurde pauschal von einer Parkplatzfläche von 5½ m × 2½ m ausgegangen. Mit einem 5 m langen und 2 m breiten SUV kann man auf einer solchen Fläche aber entweder nicht einparken oder nach dem Einparken nicht aussteigen. SUV-Besitzer*innen erhalten den Bewohnerparkausweis daher zum Kleinwagenpreis.
  • Die vor vielen Jahren auf 30,70 € festgelegte Verwaltungsgebühr, die weiterhin Teil der neuen Gebühr ist, deckt heute laut Stadtverwaltung »höchstwahrscheinlich nicht einmal den tatsächlichen Aufwand«. Auch in diesem Bereich wird der Besitz eines Autos also letztlich weiterhin subventioniert.
  • Bei der Berechnung ging es nur um die tatsächlichen Kosten, nicht um eine Lenkungswirkung. Es wäre ja angesichts des Klimawandels und der Frage, mit welchen Öl produzierenden Ländern man eigentlich guten Gewissens handeln kann, durchaus legitim, durch bewusste Verteuerung des Autobesitzes Menschen zur Aufgabe ihres Autos bewegen zu wollen. Dies ist hier nicht geschehen, die neue Gebühr ist also kein politischer Preis.

Dennoch ist es natürlich ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die Besitzer*innen von Autos, die im öffentlichen Raum geparkt werden, endlich an den tatsächlichen Kosten zu beteiligten.

Das häufig zu hörende Gegenargument, diese »Preiserhöhung um 360 %« treffe Menschen mit geringen Einkommen hart, ist nicht stichhaltig. Zum einen ist die Verwaltungsgebühr von 30,70 €, wie oben dargestellt, überhaupt nicht erhöht worden, sondern es wurde erstmals ein Teil der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, und zwar in Höhe von 30 Cent pro Tag. Zum anderen kostet selbst ein Kleinstwagen über 400 € monatlich (hier eine Berechnung). Menschen mit wirklich geringem Einkommen können sich das nicht leisten, sie haben kein Auto – finanzieren aber bisher über ihre Steuern und/oder durch das Geld, das dem Staat dann für einen noch besseren ÖPNV fehlt, von dem auch sie profitieren würden, den öffentlichen Parkraum mit. Und für diejenigen, die sich die über 400 € monatlich für den Kleinstwagen leisten können, kommen mit den nun beschlossenen zusätzlichen 9,20 € pro Monat 2,2 % zu den Kosten dazu (für Besitzer*innen größerer und teurerer Autos oder Vielfahrer*innen natürlich anteilig entsprechend weniger). Das liegt deutlich unter der derzeitigen Inflationsrate.

Wir hoffen, dass diese Gebühr für den einen oder die andere ein Anstoß ist, darüber nachzudenken, ob der Zweit- oder Drittwagen wirklich notwendig ist oder ob man in der Brühler Innenstadt überhaupt ein Auto braucht oder nicht doch auf Bus, Bahn und Fahrrad umsteigen kann. Wer sein Auto dennoch weiterhin benötigt, wird diese sehr moderate Beteiligung an den öffentlichen Kosten, die das Auto verursacht, tragen können – und von jedem einzelnen abgeschafften Auto, das dadurch auch einen Parkplatz freigibt, profitieren.

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