Das Verwaltungsgericht in Köln hat das Urteil im Verfahren des Bürgermeisters gegen den Rat der Stadt Brühl gesprochen. Wegen der Corona-Krise konnte eine mündliche Verhandlung nicht stattinden, sodass es nur ein schriftliches Urteil gab. Der Bürgermeister hat seine Klage gegen den Rat in erster Instanz nun zwar gewonnen und war nach Ansicht des Gerichts berechtigt, den Fachbereich Schule und Sport seinem Dezernat zuzuordnen. Allerdings hat das Gericht betont, dass es sich bei der zugrunde liegenden Frage um eine in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Frage mit grundsätzlicher Bedeutung handelt. Daher wurde - was nicht die Regel ist - die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen. Auch konnte der Bürgermeister dem Gericht nicht darlegen, dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung akut gefährdet war und hat daher das parallel geführte Eilverfahren verloren. Somit lässt sich konstatieren, dass der Bürgermeister hier lediglich machttaktische agiert.
Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier abrufbar.
Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 25. Mai entschieden, in Berufung zu gehen. Ausschlaggebend war dabei für uns GRÜNE, dass die Rechtsfrage nachweislich ungeklärt ist. Der Rat darf sich in solch einer wichtigen Frage nicht in seinen Rechten einschränken lassen, solange kein endgültiges Urteil gesprochen ist.
Für uns GRÜNE ist wichtig, dass der Fachbereich Schule ordentlich geführt wird, was unter der bisherigen Dezernentin Burkhardt offensichtlich der Fall war. Wichtig ist ebenso, dass die Schulentwicklungsplanung inklusive der Digitalisierung in Brühl vorankommt und die Schulgebäude endlich modernisiert werden. Der Bürgermeister hatte, bevor er den Fachbereich an sich gezogen hatte, die Schulentwicklungsplanung immer weiter ausgebremst.