BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Brühler Grünen

Wählen in Brühl – Wegweiser für die Kommunalwahl am 14. September 2025

Wer wird gewählt und wofür sind die Gremien verantwortlich?

Am 14. September 2025 hast du, vielleicht zum ersten Mal, die Möglichkeit, an der Kommunalwahl in Brühl, Nordrhein-Westfalen, teilzunehmen. Das ist ein bedeutender Schritt – denn deine Stimme beeinflusst unmittelbar das Leben in deiner Stadt und im Rhein-Erft-Kreis. Doch wer oder was steht eigentlich auf dem Stimmzettel? Und wofür sind die einzelnen Personen und Gremien verantwortlich? In diesem Artikel bekommst du einen verständlichen Überblick.

Was ist die Kommunalwahl?

Die Kommunalwahl ist eine Wahl auf lokaler Ebene, bei der die Bürger*innen wichtige Positionen und Gremien innerhalb ihrer Stadt und ihres Kreises bestimmen. In Brühl wählen die Bürger*innen am 14. September 2025 unter anderem die/den Bürgermeister*in, den Stadtrat, den Integrationsrat, die Landrätin oder den Landrat sowie den Kreistag. Jede Stimme zählt, denn sie gestaltet das unmittelbare Umfeld und die Entwicklung deiner Heimatstadt mit.

Wer darf wählen?

Um Bürgermeister*in und Stadtrat in Brühl sowie den Kreistag und Landrätin oder Landrat im Rhein-Erft-Kreis wählen zu dürfen, musst du am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl (also mindestens seit dem 29. August 2025) deinen Hauptwohnsitz in Brühl haben. Auch Unionsbürger*innen – also Menschen aus anderen EU-Ländern, die in Brühl leben – dürfen wählen.

Für die Wahl des Integrationsrates gelten besondere Voraussetzungen. Du musst am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, dich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl (also mindestens seit dem 29. August 2025) deinen Hauptwohnsitz in Brühl haben.

Den Integrationsrat wählen dürfen

  • ausländische Staatsbürger*innen
  • Deutsche, die noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • EU-Bürger*innen
  • Aussiedler*innen
  • Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben
  • Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Es lohnt sich also, genau hinzuschauen, welches Amt du mit deiner Stimme beeinflussen kannst – denn je nach Status und Herkunft kannst du bei allen oder nur bei einzelnen Gremien mitbestimmen.

Wen und was kannst du wählen?

Bei der Kommunalwahl in Brühl werden verschiedene Ämter und Gremien gewählt. Im Folgenden findest du eine Übersicht über deren Aufgaben.

Bürgermeister*in

Bürgermeister*in

Was ist die Aufgabe?

Die/der Bürgermeister*in ist das Oberhaupt der Stadtverwaltung und zugleich Vorsitzende*r des Stadtrates. Die Person repräsentiert die Stadt nach außen, leitet die Verwaltung und setzt die Entscheidungen des Stadtrates um. Sie ist Ansprechpartner*in für Bürger*innen, Unternehmen und Vereine und trägt maßgeblich Verantwortung für die Entwicklung der Stadt.

Wofür ist das Amt zuständig?

  • Leitung und Organisation der Stadtverwaltung
  • Personalangelegenheiten und Einbringen des Haushaltsplans
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates
  • Vertretung der Stadt nach außen, z.B. bei offiziellen Anlässen

Die/der Bürgermeister*in wird direkt von den Bürger*innen gewählt und hat eine Amtszeit von fünf Jahren.

Stadtrat

Stadtrat

Was macht der Stadtrat?

Der Stadtrat ist das zentrale politische Gremium in Brühl. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen verschiedener Parteien und Gruppen, die die Interessen der Bürger*innen vertreten.

Wofür ist der Stadtrat zuständig?

  • Beratung und Beschluss von Vorlagen der Verwaltung und Anträgen der Fraktionen
  • Kontrolle der Verwaltung durch Anfragen
  • Entscheidungen z.B. über Schulen, Kitas, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Stadtentwicklung, Bauprojekte und Verkehr
  • Bestellung von Ausschüssen für spezielle Themen (z.B. Bauen, Umwelt und Klimaschutz, Schule, Sport, Soziales, Jugendhilfe)
  • Verabschiedung des Haushaltsplans der Stadt

Der Stadtrat entscheidet über fast alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt.

Integrationsrat

Integrationsrat

Wer ist der Integrationsrat?

Der Integrationsrat ist ein besonderes Gremium, das die Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Brühl vertritt. Er setzt sich aus direkt gewählten und vom Stadtrat bestimmten Mitgliedern zusammen.

Wofür ist der Integrationsrat verantwortlich?

  • Beratung des Stadtrates und der Verwaltung in Fragen von Integration und Migration
  • Initiativen zur Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft
  • Organisation von Projekten, Veranstaltungen und Beratungsangeboten
  • Begleitung bei Fragen zu Sprache, Bildung und Arbeitsmarktintegration

Der Integrationsrat soll die Teilhabe aller Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Brühl stärken und deren Anliegen im politischen Alltag sichtbar machen.

Kreistag

Kreistag

Was ist der Kreistag?

Der Kreistag ist das wichtigste politische Entscheidungsgremium auf Kreisebene, also im Rhein-Erft-Kreis. Er besteht aus gewählten Vertreter*innen verschiedener Parteien und Gruppen.

Welche Aufgaben hat der Kreistag?

  • Festlegung des Haushalts des Kreises
  • Beschlüsse zu Schulen, Krankenhäusern, Verkehr, Müllentsorgung und Umwelt
  • Entscheidungen über größere Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen, die den gesamten Kreis betreffen
  • Förderung von Kultur, Sport und Jugendarbeit auf Kreisebene

Der Kreistag trifft Entscheidungen, die für alle Städte und Gemeinden im Kreis, also auch für Brühl, von Bedeutung sind.

Landrätin oder Landrat

Landrätin oder Landrat

Landrätin oder Landrat

Was ist die Funktion?

Die Landrätin oder der Landrat ist die Leitung der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises und repräsentiert den Kreis nach außen.

Wofür ist die Landrätin bzw. der Landrat zuständig?

  • Führung der Kreisverwaltung
  • Umsetzung der Beschlüsse des Kreistags
  • Vertretung des Kreises nach außen
  • Verantwortung für Bereiche wie öffentliche Sicherheit, Gesundheitswesen, Jugend- und Sozialhilfe, Umwelt und Verkehr
  • Koordination von kreisweiten Projekten

Die Landrätin oder der Landrat wird – wie der/die Bürgermeister*in – direkt von den Bürger*innen des Kreises gewählt.

Warum ist deine Stimme wichtig?

Mit deiner Stimme entscheidest du mit, wer die Zukunft deiner Stadt und deines Kreises gestaltet. Nicht nur große Themen wie Klimaschutz oder Digitalisierung, sondern auch Fragen des alltäglichen Lebens – vom Ausbau des Radwegenetzes bis zur Förderung von Jugendprojekten – hängen von den gewählten Vertreter*innen ab. Jede Wahl ist eine Chance, Veränderungen anzustoßen und mitzugestalten.

Fazit

Die Kommunalwahl am 14. September 2025 in Brühl ist deine Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung deines Umfelds teilzunehmen. Mit deiner Stimme bestimmst du mit, wer als Bürgermeister*in, im Stadtrat, im Integrationsrat, als Landrätin oder Landrat und im Kreistag in den kommenden Jahren die Entwicklung deiner Stadt und deines Kreises lenkt. Mach dich schlau, nutze dein Wahlrecht – und bring deine Ideen und Wünsche aktiv ein!