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30.04.22 –
Der Stadtrat hat am 25. April 2022 beschlossen, die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis auf 141,10 € pro Jahr zu erhöhen.
Bisher musste für einen Bewohnerparkausweis lediglich eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € pro Jahr bezahlt werden, die kaum den Verwaltungsaufwand deckte und den öffentlichen Raum für Autos letztlich umsonst zur Verfügung stellte. Nachdem als eines der letzten Bundesländer nun endlich auch NRW den Kommunen ermöglicht hat, die Gebühren für das Bewohnerparken selbst festzulegen, hat die Stadtverwaltung jetzt die tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Parkplätze berechnet und ist auf eine Umlage von 141,10 € pro Jahr gekommen, die ab Januar 2023 für einen Bewohnerparkausweis zu entrichten sein wird.
Dabei ist die Gebühr in mehrfacher Hinsicht sehr niedrig gegriffen:
Dennoch ist es natürlich ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, die Besitzer*innen von Autos, die im öffentlichen Raum geparkt werden, endlich an den tatsächlichen Kosten zu beteiligten.
Das häufig zu hörende Gegenargument, diese »Preiserhöhung um 360 %« treffe Menschen mit geringen Einkommen hart, ist nicht stichhaltig. Zum einen ist die Verwaltungsgebühr von 30,70 €, wie oben dargestellt, überhaupt nicht erhöht worden, sondern es wurde erstmals ein Teil der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt, und zwar in Höhe von 30 Cent pro Tag. Zum anderen kostet selbst ein Kleinstwagen über 400 € monatlich (hier eine Berechnung). Menschen mit wirklich geringem Einkommen können sich das nicht leisten, sie haben kein Auto – finanzieren aber bisher über ihre Steuern und/oder durch das Geld, das dem Staat dann für einen noch besseren ÖPNV fehlt, von dem auch sie profitieren würden, den öffentlichen Parkraum mit. Und für diejenigen, die sich die über 400 € monatlich für den Kleinstwagen leisten können, kommen mit den nun beschlossenen zusätzlichen 9,20 € pro Monat 2,2 % zu den Kosten dazu (für Besitzer*innen größerer und teurerer Autos oder Vielfahrer*innen natürlich anteilig entsprechend weniger). Das liegt deutlich unter der derzeitigen Inflationsrate.
Wir hoffen, dass diese Gebühr für den einen oder die andere ein Anstoß ist, darüber nachzudenken, ob der Zweit- oder Drittwagen wirklich notwendig ist oder ob man in der Brühler Innenstadt überhaupt ein Auto braucht oder nicht doch auf Bus, Bahn und Fahrrad umsteigen kann. Wer sein Auto dennoch weiterhin benötigt, wird diese sehr moderate Beteiligung an den öffentlichen Kosten, die das Auto verursacht, tragen können – und von jedem einzelnen abgeschafften Auto, das dadurch auch einen Parkplatz freigibt, profitieren.
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