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Grünflächen, Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete müssen erhalten bleiben.
Auch bei der aktuell außerordentlichen Nachfrage nach Wohnraum sollte nicht alles gebaut werden, was „irgendwie noch reinpasst“. Wir wollen, dass soziale und ökologische Maßstäbe die Stadtentwicklung der Zukunft in einer nachhaltigen Architektur bestimmen.
Die bebaubare Fläche in Brühl ist endlich. Unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen und Ansprüche der Natur (u. a. Stadtklima, Kaltluft, Artenvielfalt, Lebensqualität) kann eine ungebremste Zersiedelung nicht Ziel einer verantwortungsvollen Stadtplanung sein.
Der neue Flächennutzungsplan für Brühl muss sich an der Erklärung des Rates zur Bekämpfung des Klimanotstandes ausrichten. Hauptziel bei der Neuaufstellung ist deshalb die Ausweisung und Errichtung eines Freiraumverbunds. Diese gesamtstädtische Grünflächenplanung hat das Ziel, den Status quo des Verhältnisses von Siedlungsfläche zu Freiraum zu erhalten, einen Biotopverbund zu schaffen, das Stadtklima zu verbessern sowie der Erholungsfunktion zu dienen. Die Grünflächenplanung muss jeglicher Bebauungsplanung vorgeschaltet sein. Außerdem muss jedwede Bebauung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima und Infrastruktur kritisch geprüft werden.
Schützenswerte Flächen sind u. a. die Felder unterhalb der Bundesakademie (Willy-Brandt-Straße) und die Freifläche zwischen dem Lenterbach und dem Gallbergweiher.
Grundsätzlich gilt für die Entwicklung von Bauflächen:
Die Bevölkerung in Brühl ist in den letzten 15 Jahren nur geringfügig angestiegen – die Wohnfläche pro Kopf hingegen schon. Städtebauliche Maßnahmen müssen das Ziel verfolgen, lebensabschnittsadäquaten Wohnraum für alle Einwohnerı⃰nnen Brühls zu bieten.
Im Kontext der Urbanisierung wenden wir uns gegen die Entwicklung zu einer Mega-City Köln-Bonn und möchten Brühl mit seinem liebenswerten Charakter bewahren. Das Phantasialand gehört in seiner heutigen Ausdehnung gerne zu Brühl, muss sich aber – wie alle anderen Unternehmen auch – in seinen Forderungen den beschränkten räumlichen Gegebenheiten anpassen. Der Wunsch nach Umwandlung von Naturschutzgebieten und Schrebergärten wirkt wie aus der Zeit gefallen.
Die Gebausie als städtischer Betrieb soll Vorreiter im ökologisch-sozialen Wohnungsbau werden und muss demgemäß finanziell ausgestattet sein. Die jährliche Gewinnabführung an die Stadt sollte diesem Zweck dienen.
Bisher beschränkt sich Brühl auf das konventionelle planungsrechtliche Instrumentarium; die Steuerungsfähigkeit einer Kommune ist jedoch größer, wenn sie auch die Rolle als Grundeigentümerin einnimmt.
Um eine nachhaltige Stadtentwicklung sicherzustellen, fordern wir eine Balance zwischen Bauleitplanung und Grünordnungsplanung. Die natürlichen und naturnahen Flächen in unseren Quartieren und Ortsteilen müssen erhalten, vernetzt und gegen Überplanung gesichert werden, damit sie ihr ökologisches Potenzial entfalten können. Es bedarf eines Analyseinstrumentariums, welches es der Stadt ermöglicht, den Stand ihres Wandels – auch durch Finanzierung von Reallaboren – zur Nachhaltigkeit zu erfassen, zu messen und darüber zu informieren.
Die Stadt Brühl muss mit gutem Beispiel vorangehen und bei Neubaugebieten den maximal möglichen Anteil an sozial gefördertem Wohnungsbau ausweisen. Für die Gebäude werden ökologische Standards in den Bereichen Wärmedämmung, Dach‑/Fassadenbegrünung, Oberflächenabwasser und Photovoltaik festgelegt und für alle verbindlich angewandt.
Das Cradle-to-cradle-Prinzip soll im Bauwesen zunehmend Beachtung finden: Verbrauchsprodukte werden demnach vollständig biologisch abgebaut und dem natürlichen Nährstoffkreislauf zugeführt, aus dem sie wiederum in die Produktion einfließen können. Gebrauchsprodukte werden nach der Nutzung in sortenreine Ausgangsstoffe zerlegt und können so ebenfalls ohne ein Downcycling – also eine Verschlechterung der Qualität – restlos wiederverwendet werden.
Aufgrund der Initiative der GRÜNEN, den Klimanotstand festzustellen, beschloss der Stadtrat im Oktober 2019 einstimmig eine Erklärung zur Bekämpfung des Klimawandels. Nun müssen Taten folgen:
Dies muss der Beitrag von Rat und Verwaltung sein, die Erderwärmung bis 2050 auf maximal 1,5 °C zu begrenzen.
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